Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weber Motorentechnik AG, Meilen

1. Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind in allen Fällen verbindlich. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie durch Weber Motorentechnik AG (WMT) rechtsverbindlich anerkannt wurden.

2. Offerten

Offerten sind grundsätzlich 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Sollten die Kosten für Löhne, Materialien oder andere preisbildende Faktoren unerwartet steigen, ist WMT berechtigt, die Offerte zurückzunehmen und neu zu offerieren.

3. Lieferfrist

Die von uns angegebenen Lieferfristen definieren den Zeitraum zwischen der offiziellen Bestellung (inkl. alle technischen Unterlagen in unserem Haus) und der Versandbereitschaft nach Fertigstellung der Arbeiten. Die von uns angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Lieferfrist ist der Besteller nicht berechtigt, den Auftrag zu widerrufen oder Schadenersatzansprüche jeglicher Art geltend zu machen.

4. Lieferpflicht

Voraussetzung für eine Lieferpflicht ist die völlige Zahlungsfähigkeit des Bestellers. Sollten berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers vorhanden sein (z.B. durch fällige, jedoch unbezahlte Rechnungen) ist WMT berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung zu verlangen oder auf Barzahlung bei Übergabe der Lieferung zu bestehen.

5. Lieferumfang

Für Umfang und Ausführung ist die Offerte verbindlich. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat nach Aufwand verrechnet. Aufträge, für welche keine Offerte verlangt wurde, werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet.

6. Preise

lle Preise verstehen sich in Schweizer Franken netto, ab Werk, ohne Verpackung und ohne Konditionen irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zahlungen sind vom Besteller ohne Abzug von Skonto, Spesen und Gebühren irgendwelcher Art innert 30 Tagen zu leisten. Für Privat- und Neukunden gilt Barzahlungspflicht. Bei Aufträgen über sFr. 10000,- treten folgende Zahlungsbedingungen in Kraft:

  • nach Auftragserteilung 30%
  • bei Lieferbereitschaft 30%
  • nach Lieferung 40%

7. Mängelrüge

Sicht- und messbare Mängel sind spätestens innert 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel sofort nach deren Feststellung. Die Verrechnung durch den Besteller mit fälligen, bestehenden oder zukünftigen Gegenforderungen ist in allen Fällen ausgeschlossen.

8. Garantie

Wir garantieren gelieferte Waren und Arbeiten, welche innert 6 Monaten nach der Ablieferung nachweisbar infolge fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, rasch möglich kostenlos instand zu stellen oder zu ersetzen, vorausgesetzt, dass uns die betroffene Ware kostenlos zugestellt wird.

WMT haftet nur im Rahmen der geleisteten Arbeit, jedoch nicht für den Wert von angeliefertem Material. Jeder weitere Anspruch, insbesondere Schadenersatzansprüche und Folgeschäden (Sach- und Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Folgen natürlichen Verschleisses, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässer Behandlung, Aus- und Einbaukosten) etc. ist ausgeschlossen. Die maximale Höhe allfälliger Haftung ist auf die Höhe des fakturierten Rechnungsbetrages beschränkt. Unsere Garantiepflicht erlischt vollständig, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder der Besteller selbst oder durch Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornimmt oder bei unsachgemässer Inbetriebnahme.

Für alle von uns gelieferten Fremdfabrikate (Handel) und Fremdarbeiten haben wir nur die Garantie zu übernehmen, welche der Lieferant derselben uns gegenüber und aufgrund seiner Lieferbedingungen eingeht.

Mängel der gelieferten Ware berechtigen den Käufer in keinem Fall, die Leistungen fälliger Zahlungen zu verweigern. Es stehen jedoch dem Käufer nach vollständiger Zahlung die festgesetzten Garantierechte zu.

Die obigen Garantiebestimmungen gelten für alle Arten von Aufträgen, insbesondere auch für reparierte, revidierte oder gehandelte Aggregate wie Motoren, Getriebe etc. Bei Arbeiten, welche zum Ziel haben, die Leistung eines Triebwerkes zu steigern (Tuning), lehnen wir jegliche Garantieansprüche ab.

9. Erfüllungsort

Ordentlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Meilen.